Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes. Dies wird durch bestimmte staatliche Förderprogramme gestützt, für deren Bezug die verschiedenen Abrechnungen der Strombetreiber durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen.

Da wir aufgrund zahlreicher Mandate in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und eine entsprechende Routine verfügen, können wir Ihnen die Prüfung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz kostengünstig anbieten.

Nähere Informationen rund um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie ein individuelles Angebot lassen wir Ihnen bei Interesse gern zukommen.