Das ist seit vielen Jahren die Philosophie von uns.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeiten wir mit Leidenschaft für die Ziele unserer Mandanten.
Mit Ehrgeiz, Präzision, Begeisterung und der Bereitschaft zu kontinuierlicher Verbesserung sind wir immer für Mandanten und Mitarbeiter da. Dabei denken wir in Lösungen, nicht in Problemen. Normal ist anders.
Aus langjähriger Erfahrung verstehen wir die Bedürfnisse und das Geschäft unserer Mandanten und können daher effizient und erfolgreich beraten. Und das mit hoher Flexibilität und Geschwindigkeit.
Wenn wir nur für Geld und Gewinn arbeiten, bauen wir uns ein Gefängnis.
Antoine de Saint-Exupéry
Als inhabergeführte Kanzlei in zentraler Lage im Herzen von Leipzig richten wir uns steuer- und wirtschaftsberatend an Privatkunden, Freiberufler sowie an Unternehmen der verschiedensten Branchen und Rechtsformen, aus Leipzig und überregional.
Wenn Sie auf kompetente, individuelle und ganzheitliche Steuerberatung Wert legen und einen Steuerberater als festen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Belange suchen, sind Sie bei uns genau richtig.
Hier finden Sie aktuelle Steuernews.
19.04.2024 | Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf... | |
18.04.2024 | Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar |
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit... | |
15.04.2024 | Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung |
Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen... | |
11.04.2024 | Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen |
Sächsisches Finanzgericht entscheidet über Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Dies hat das Sächsische... | |
09.04.2024 | Kosten für den "Wasch-Service" sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen |
Das Finanzgericht Münster hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 15.12.2023, Az. 12 K 1090/21 E) unter anderem entschieden, dass die Kosten für einen Wasch-Service, der das Waschen, Bügeln, Stärken und Mangeln von Wäsche übernimmt, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen... | |